Bildung

Bildung

Im Deutschen Reich besteht Bildungspflicht sowie auch Weiterbildungspflicht.

Es wird eine einheitliche für das gesamte Staatsgebiet des Deutschen Reich geltende Bildungsrichtlinie vorgegeben.

Um es verständlich zu machen: Wenn ein Schüler im Deutschen Reich von einem Bundesstaat in einen anderen wechselt, so findet er an allen staatlichen Schulen den gleichen Lehrstoff vor.

Der Lehrstoff kann auf verschiedene Arten vermittelt werden, also auch durch private Bildungseinrichtungen.

Die Förderung von Lernschwachen als auch von Hochbegabten wird gleich und flächendeckend eingeführt. 

An den Universitäten und Fachhochschulen sollen Forschung und Ausbildung wieder frei zum Wohle der Menschheit ohne Beeinflussung durch Politik und Wirtschaft erfolgen. Spenden an Universitäten sind zweckgebunden und dürfen Forschungsergebnisse sowie den Lehrplan nicht beeinflussen.

Das Studium ist für Deutsche bei erfolgreichem Abschluss des Studiums kostenfrei.

Hochschulen und Internate unterstehen staatlicher Aufsicht.

An allen staatlichen Schulen ist einheitliche Schulkleidung vorgeschrieben.

Es wird allgemeine Lehrmittelfreiheit eingeführt.

Die Grundschulen bis zur 4. Klasse in ländlichen Gebieten werden wieder reaktiviert.