Reparationszahlungen

Reparationszahlungen

Alle bisher verschleierten und getarnten Reparationszahlungen, also z.B. Entwicklungshilfen an die betreffenden Länder der sogenannten „Feindstaatenliste“, werden mit Übernahme der Verantwortung über die Staatsfinanzen des Deutschen Reichs ersatzlos gestrichen.